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Diverse Einsatzbereiche

| - Festbeiz |
- Barbetrieb |
- Kaffeestube
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- Degustation |
| - Geburtstag |
- Hochzeit |
- Firmenanlass |
- Klassentreff |
| - Ausstellung |
- Gabentempel |
- Wettkampfbüro |
- . . .
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Minimaler Arbeitsaufwand für Mieter
Der Wagen wird
von uns am vereinbarten Tag geliefert und aufgestellt (in ca. 50 Min., je nach Terrain).
Im Wagen ist eine Küche mit Backofen, GK-Herd und Mikrowelle/Grill
fest installiert. Ebenfalls sind Beleuchtung und Musikanlage* bereits im Wagen vorhanden und
stehen Ihnen zur Verfügung.
(*gegen Aufpreis)
Falls Sie eine Bar, Festbestuhlung oder Deluxebestuhlung mit runden Tischen und Stühlen wünschen, wird auch diese gleich mitgeliefert.
Voraussetzungen
Standplatz

Zufahrt zum Standplatz
Bitte beachten Sie dass der Rolling- Event- Wagen mit dem Zugfahrzeug eine
Länge von ca. 15 Meter hat. Die Breite zusammengeklappt: 2,55 Meter Höhe:
4 Meter.
Grösse / Gewicht
Aufgeklappt hat der Wagen eine Grösse von 12 Meter Länge und 9 Meter
Breite. Das Gewicht liegt bei ca. 13 Tonnen.
Terrain und
Bodenbeschaffenheit
Der Standplatz sollte in der Länge und Breite nicht mehr als 40 cm Differenz
aufweisen. Ebenfalls sollte die Bodenbeschaffenheit nicht zu weich sein.
Anschlüsse
Stromanschluss
Der Wagen verfügt über ca. 60 Meter Hauptstromkabel mit Stecker Typ CE 32.
Um den Wagen aufzustellen und zu betreiben, wird ein 380V Anschluss CEE 32*
benötigt.
Wasser /-Abwasseranschluss
Der Wagen verfügt über 30 Meter Schlauch für Frischwasser. Anschluss: 3/4
Zoll. Damit das Abwasser in einen Schacht, Tank, ... geführt werden kann,
liefern wir auf Verlangen ein Abwasserrohr (ca. 3 Meter).
Auf- / Abbauhelfer
Der Mieter
stellt für den Aufbau mindestens zwei Helfer zur Verfügung. Ein Helfer
sollte
Ortskundig sein und über den Standort des Wagens,
sowie über
Strom- und falls nötig
Wasseranschlüsse bescheid wissen.
Für den Abbau stellt der Mieter mindestens eine Hilfsperson.
Das Einrichten des Wagens, ist
Sache des Mieters.
Haftung
Vom Vermieter
wird jede Haftung abgelehnt. Der Rolling- Event Wagen und die gesamte
Einrichtung ist gegen Sachschäden und Elementarschäden nicht versichert.
Versicherung
ist Sache des Mieters (Festversicherung).
Allfällige Beschädigungen, werden gemeinsam
festgestellt und nach Selbstkosten zum Neuwert in Rechnung gestellt.

Mietvertrag
Den Mietvertrag können Sie als PDF
downloaden:
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